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Rechte und Pflichten für Eltern, Lehrpersonen und Schüler/innenInhaltsverzeichnis2. Voraussetzungen für die Einführung bzw. DurchführungWie oben ausgeführt ist die Entwicklung der "Rechte und Pflichten für Eltern" in den allgemeinen Verständigungsprozess der Schulgemeinde der Albert-Schweitzer-Schule eingebettet. Nachdem 2002 die "Rechte und Pflichten für Schüler/innen" eingeführt und erfolgreich in das Schulleben integriert werden konnten, war es nun für viele Eltern fast selbstverständlich, eine entsprechende (schriftliche) Grundlage für die Kooperation zwischen Eltern und Schule zu bekommen. 2.1 Beteiligung der Elternschaft bei der Entwicklung der "Rechte und Pflichten für Eltern"Im Rahmen einer Gesamtkonferenz im Jahr 2002 formulierten Lehrkräfte "Erwartungen an Eltern". Das Bedürfnis dazu war entstanden, da trotz offensichtlich guter Zusammenarbeit mit Eltern im Allgemeinen das Lehrerkollegium auch die Erfahrung machte, dass sich mit Ausweitung schulischer Angebote manche Eltern mehr und mehr aus ihren Erziehungsaufgaben zurückzogen und diese der Schule überlassen mochten. Diese allein in Initiative - sicher auch mit einigem Unmut - von den Lehrer/innen verfassten "Erwartungen" wurden, da das Kollegium keinen geeigneten Rahmen dafür fand, den Eltern nie übergeben. Stattdessen wurde ein Verfahren zur Entwicklung von "Rechten und Pflichten für Eltern" in die Wege geleitet, bei dem von Anfang an auch Vertreter der Elternschaft beteiligt waren. Im Schuljahr 2002/2003 fassten Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schulkonferenz den Beschluss, in die Entwicklungsarbeit des Rechte- und Pflichten-Kanons einzusteigen. Über "Schreibgespräche" ( 2.2 Einführung der Hefte zu "Rechte und Pflichten für Eltern"Die Schulkonferenz erarbeitete einen
Des Weiteren wurde festgelegt, die Broschüren den Eltern persönlich auszuhändigen. Dazu eignen sich Elternabende, bei denen die Klassenlehrer/innen und Elternbeiratsvorsitzende erklärende Worte finden können. Eltern, die nicht an einem Elternabend teilnehmen können, werden von anderen Eltern (Elternpatenschaft) oder von der Klassenlehrerin persönlich angesprochen. |
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