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Sprachförderung in der Schuleingangsphase für Schüler und Eltern - Das „Styrumer Modell“

Inhaltsverzeichnis

2. Voraussetzungen für die Einführung bzw. Durchführung

Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des Styrumer Modells (StyMo)

  • Zwischen der damaligen Schulleiterin der GGS und der Leiterin der RAA Mülheim gab es persönliche Kontakte, die die Kooperationsaufnahme, die Erarbeitung und die Einführung eines Lösungsmodells günstig beeinflussten.
  • Im Laufe der ca. zweijährigen Vorarbeitsphase wurden bis zum Schuljahr 1996/97 alle inhaltlichen, organisatorischen, planerischen und finanziellen Punkte für das StyMo von den beiden Leiterininnen entwickelt und abgesprochen. Sie betrieben „Lobbyarbeit“ für die Förderung von Kindern und Eltern im sozialen Brennpunkt, in dem die Schule liegt: Auf der Stadtviertelkonferenz, an der die Schule und die RAA teilnahmen und die Stadtteilarbeit mitaufbauten, konnten Kontakte zu Parteien, Firmen, der Bezirksvertretung und anderen Schulen aufgebaut und Befürworter für die Förderung des Ansatzes gewonnen werden.
  • Die Kollegen, denen die Ideen zum Vorhaben vorgestellt wurden, waren äußerst froh, dass für die schwierige Lehr-Lern-Situation an Problemlösungen gearbeitet wurde. Die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz fassten 1996/97 zustimmende Beschlüsse.

Einführung des Styrumer Modells

  • Unter dem bis heute geltenden Titel „Fit für die Schule – Styrumer Modell“ wurde das Modell zum Schuljahresbeginn 1997/98 als einschulungsbegleitende Unterstützungs- und Fördermaßnahme für Schulanfänger nicht-deutscher Herkunftssprache im 1. Schuljahr und für deren Mütter eingerichtet.
  • Wegen des Erfahrungshorizonts und der Möglichkeit, Fördermittel zu akquirieren, lag die Federführung im Einführungsjahr des Modells vollständig bei der RAA.

Ressourcen ( Organisationsmodell;  StyMo-Stundenplan)

  • Während des ersten Umsetzungsjahres des Modells (1997/98) beantragte die RAA beim Land NRW die finanzielle Förderung des Untersuchungsvorhabens „Elementarerziehung / Einschulung in die Grundschule“. Der Antrag wurde zum Schuljahr 1998/99 in abgewandelter Form bewilligt. Seitdem wird das StyMo mit Personal- und Sachmitteln als Modellversuch des Landes NRW gefördert.
  • Für das StyMo steht eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung. Die 14 Lehrerwochen-stunden werden folgendermaßen aufgeteilt: 1 x 6 Unterrichtsstunden für die 1. Klasse, je 3 Stunden für die Klasse 2 und die Montessoriklasse und insgesamt 2 Stunden für die Lehrer für wöchentliche Besprechungen im kleinen und großen StyMo-Team. Die Zuweisung der Lehrerstunden erfolgt durch die untere Schulaufsicht (Landesmittel). Die zugewiesenen Personalmittel sind für die Umsetzung des StyMo nicht Kosten deckend.
  • Die Stadt Mülheim als Schulträger finanziert die Teilzeitstelle einer Erzieherin (1/2 Stelle mit 19,25 Stdn. – kommunale Mittel). Daraus werden Betreuung und inhaltliche Vorbereitung der Müttergruppe, die Arbeit als Co-Teamerin des Klassenlehrers in den StyMo-Unterrichtsstunden (inkl. der Vorbereitungszeit) sowie – vorwiegend am Anfang des Schuljahres – drei bis vier Stunden des (planmäßigen) Klassenunterrichts abgedeckt.
  • Über die RAA erhält die Schule aus Mitteln des Schulträgers jährlich Sachmittel in variierender Höhe für Lernmittel, Bastelmaterial, Ausflüge etc. Der Bedarf lag in der Anfangsphase bei ca. 2000,- € und hat sich ab dem 3. Jahr auf ca. ein Drittel reduziert.
  • Zum Schuljahr 2001/2002 wurde das Modell um den vorschulischen Sprachförderkurs erweitert und über die RAA mit Honorarmitteln für zwei Nachmittagsveranstaltungen pro Woche im Zeitraum jeweils von Februar bis zu den Sommerferien unterstützt.
  • Für die Mütterkurse wurde im Dachgeschoss der Schule ein „StyMo-Raum“ eingerichtet.

Verankerung des Styrumer Modells im Schulprogramm

  • Als zum Schuljahr 2001/02 die Schulleiterin die Schule wechselte, übernahm die Nachfolgerin auch die Weiterarbeit am StyMo.
  • Im Dezember 2001 wurde das Schulprogramm der GGS Schlägelstraße schriftlich fixiert und das StyMo als wichtiger Baustein aufgenommen ( Infoblatt Schulprogramm). Das StyMo baut auf dem Selbstverständnis einer Schule auf, die sich als multikulturelle Schule versteht und die die Verschiedenheit der Kinder zu einem Ausgangspunkt ihrer Schulentwicklungsschwerpunkte macht ( interkulturelle Integration).

Landesweite Regelung

  • Seit Sommer 2003 gibt es in NRW eine landesweite Verpflichtung für Grundschulen, den Sprachförderbedarf zu erfassen und Fördermaßnahmen zu ergreifen. Für die betroffenen Eltern gilt die Teilnahme ihres Kindes an den Maßnahmen als verbindlich.

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pdf-Download

Hier können Sie den gesamten Bausteintext als pdf-Dokument herunterladen und ansehen:   StyrumerModell.pdf

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