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Sprachförderung in der Schuleingangsphase für Schüler und Eltern - Das „Styrumer Modell“Inhaltsverzeichnis Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des Styrumer Modells (StyMo) - Zwischen
der damaligen Schulleiterin der GGS und der Leiterin der RAA Mülheim
gab es persönliche Kontakte, die die Kooperationsaufnahme, die
Erarbeitung und die Einführung eines Lösungsmodells günstig
beeinflussten.
- Im Laufe der ca. zweijährigen Vorarbeitsphase wurden bis zum
Schuljahr 1996/97 alle inhaltlichen, organisatorischen, planerischen
und finanziellen Punkte für das StyMo von den beiden Leiterininnen
entwickelt und abgesprochen. Sie betrieben „Lobbyarbeit“ für die
Förderung von Kindern und Eltern im sozialen Brennpunkt, in dem die
Schule liegt: Auf der Stadtviertelkonferenz, an der die Schule und die
RAA teilnahmen und die Stadtteilarbeit mitaufbauten, konnten Kontakte
zu Parteien, Firmen, der Bezirksvertretung und anderen Schulen
aufgebaut und Befürworter für die Förderung des Ansatzes gewonnen
werden.
- Die Kollegen, denen die Ideen zum Vorhaben vorgestellt wurden,
waren äußerst froh, dass für die schwierige Lehr-Lern-Situation an
Problemlösungen gearbeitet wurde. Die Lehrerkonferenz und die
Schulkonferenz fassten 1996/97 zustimmende Beschlüsse.
Einführung des Styrumer Modells - Unter
dem bis heute geltenden Titel „Fit für die Schule – Styrumer Modell“
wurde das Modell zum Schuljahresbeginn 1997/98 als
einschulungsbegleitende Unterstützungs- und Fördermaßnahme für
Schulanfänger nicht-deutscher Herkunftssprache im 1. Schuljahr und für
deren Mütter eingerichtet.
- Wegen des Erfahrungshorizonts und der Möglichkeit, Fördermittel zu
akquirieren, lag die Federführung im Einführungsjahr des Modells
vollständig bei der RAA.
Ressourcen ( Organisationsmodell; StyMo-Stundenplan) - Während
des ersten Umsetzungsjahres des Modells (1997/98) beantragte die RAA
beim Land NRW die finanzielle Förderung des Untersuchungsvorhabens
„Elementarerziehung / Einschulung in die Grundschule“. Der Antrag wurde
zum Schuljahr 1998/99 in abgewandelter Form bewilligt. Seitdem wird das
StyMo mit Personal- und Sachmitteln als Modellversuch des Landes NRW
gefördert.
- Für das StyMo steht eine halbe Lehrerstelle zur Verfügung. Die 14
Lehrerwochen-stunden werden folgendermaßen aufgeteilt: 1 x 6
Unterrichtsstunden für die 1. Klasse, je 3 Stunden für die Klasse 2 und
die Montessoriklasse und insgesamt 2 Stunden für die Lehrer für
wöchentliche Besprechungen im kleinen und großen StyMo-Team. Die
Zuweisung der Lehrerstunden erfolgt durch die untere Schulaufsicht
(Landesmittel). Die zugewiesenen Personalmittel sind für die Umsetzung
des StyMo nicht Kosten deckend.
- Die Stadt Mülheim als Schulträger finanziert die Teilzeitstelle
einer Erzieherin (1/2 Stelle mit 19,25 Stdn. – kommunale Mittel).
Daraus werden Betreuung und inhaltliche Vorbereitung der Müttergruppe,
die Arbeit als Co-Teamerin des Klassenlehrers in den
StyMo-Unterrichtsstunden (inkl. der Vorbereitungszeit) sowie –
vorwiegend am Anfang des Schuljahres – drei bis vier Stunden des
(planmäßigen) Klassenunterrichts abgedeckt.
- Über die RAA erhält die Schule aus Mitteln des Schulträgers
jährlich Sachmittel in variierender Höhe für Lernmittel,
Bastelmaterial, Ausflüge etc. Der Bedarf lag in der Anfangsphase bei
ca. 2000,- € und hat sich ab dem 3. Jahr auf ca. ein Drittel reduziert.
- Zum Schuljahr 2001/2002 wurde das Modell um den vorschulischen
Sprachförderkurs erweitert und über die RAA mit Honorarmitteln für zwei
Nachmittagsveranstaltungen pro Woche im Zeitraum jeweils von Februar
bis zu den Sommerferien unterstützt.
- Für die Mütterkurse wurde im Dachgeschoss der Schule ein „StyMo-Raum“ eingerichtet.
Verankerung des Styrumer Modells im Schulprogramm - Als zum Schuljahr 2001/02 die Schulleiterin die Schule wechselte, übernahm die Nachfolgerin auch die Weiterarbeit am StyMo.
- Im Dezember 2001 wurde das Schulprogramm der GGS Schlägelstraße
schriftlich fixiert und das StyMo als wichtiger Baustein aufgenommen (
Infoblatt Schulprogramm).
Das StyMo baut auf dem Selbstverständnis einer Schule auf, die sich als
multikulturelle Schule versteht und die die Verschiedenheit der Kinder
zu einem Ausgangspunkt ihrer Schulentwicklungsschwerpunkte macht ( interkulturelle Integration).
Landesweite Regelung - Seit
Sommer 2003 gibt es in NRW eine landesweite Verpflichtung für
Grundschulen, den Sprachförderbedarf zu erfassen und Fördermaßnahmen zu
ergreifen. Für die betroffenen Eltern gilt die Teilnahme ihres Kindes
an den Maßnahmen als verbindlich.
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