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Schüler-Lehrer-Elterngespräche zur individuellen Förderung

Inhaltsverzeichnis

3. Durchführung bzw. Ablauf (inkl. Verantwortlichkeiten)

Aufbau, Inhalt und Funktion der Beratungsmappen

  • Seit ca. 1996 (inkl. des Vorlaufs) wird für jeden Schüler ab der Klassenstufe 5 eine Beratungsmappe angelegt und für die Dauer seiner Schulzugehörigkeit geführt.
  • Beratungsmappen sind im Wesentlichen ein Dokument, das die Ergebnisse der Beratungsgespräche zwischen Eltern, Schülern und Lehrern, die zum Halbjahreswechsel jeweils im Februar stattfinden, dokumentiert.
  • Eine Beratungsmappe enthält für jeden Jahrgang, den ein Schüler durchlaufen hat, je ein Blatt
  • Jedes Blatt ist zweigeteilt: Auf der einen Hälfte befinden sich die Leitfragen für die Lehrer und ihre Vorbereitungen für die Schüler-Lehrer-Elterngespräche. Die zweite Hälfte ist vorgesehen für stichwortartige Protokollnotizen und für – gegebenenfalls von allen Beteiligten zu unterschreibende – Vereinbarungen.
  • Ebenfalls in den Mappen enthalten sind die schriftlichen Anlagen zu den Zeugnissen zum Schuljahreswechsel im Sommer ( Bsp. Anlage Zeugnis 9;  Bsp. Anlage Zeugnis 10). Auch von Schülern verfasste schriftliche Stellungnahmen zu den Zeugnissen werden dokumentiert.
  • Kommt ein Berufsberater ins Spiel, macht auch Gesprächsnotizen, die ebenfalls in der Beratungsmappe dokumentiert werden.
  • Die in den Mappen festgehaltenen Aufzeichnungen dienen wiederum als Grundlage für die nächsten Schüler-Lehrer-Elterngespräche zum dann folgenden Schulhalbjahreswechsel im Februar bzw. als Grundlage für das Verfassen der schriftlichen Anlage zum Zeugnis am Ende des dann folgenden Schuljahres im Sommer.

Zuständigkeit und Aufbewahrung

  • Verantwortlich für die Führung der Mappen sind die beiden Klassenlehrer jeder Klasse.
  • Die Beratungsmappen werden zentral in einem Raum der Schule verwahrt. Zugang hat jeder an der Schule unterrichtende Kollege.

Organisation der Beratungsgespräche

  • Die Beratungsgespräche finden zum Halbjahreswechsel Ende Januar/Anfang Februar in einem Zeitraum von ca. 10 Tagen statt.
  • In einem zentralen  Informationsschreiben der Schulleitung werden die Eltern auf die bevorstehenden Gespräche aufmerksam gemacht.
  • Schüler und ihre Eltern werden von den Klassenlehrern nach individueller Vereinbarung für je eine halbe Stunde (Minimum) in die Schule bestellt.
  • Den Schülern, die zum ersten Mal an einem Beratungsgespräch teilnehmen, werden zuvor Sinn und Ablauf der Beratung erklärt, damit sie sich darauf einstellen können.

Gesprächsgestaltung, Rollen

  • Das Gespräch findet im Klassenraum des Schülers statt. Die Eltern erhalten so zugleich einen Einblick in schulische Arbeit, der Schüler befindet sich an einem ihm vertrauten Ort.
  • Beide Klassenlehrer stehen als Gesprächspartner zur Verfügung und ergänzen sich. Wegen der Häufung von Gesprächen an einem Tag hat es sich als günstig erwiesen, wenn es eine Rollenaufteilung (aktiver Gesprächspartner, Protokollant) gibt und wenn die Rollen von Gespräch zu Gespräch wechseln. Das Prozedere des Gesprächsablaufs wird von den Kollegen jedoch unterschiedlich je nach individueller Erfahrung gehandhabt.
  • Das Gespräch findet als Dialog zwischen den Beteiligten, überwiegend jedoch zwischen dem Lehrer und dem Schüler, statt. Es wird mit dem Schüler, nicht aber über ihn gesprochen.

Gesprächsinhalte und Lernvereinbarungen

  • Im gemeinsamen Gespräch wird über Arbeits- und Sozialverhalten in den Fächern und über den Fortschritt des selbstständigen Lernens gesprochen. Dabei geht es zum einen um aktuelle Ergebnisse und Beobachtungen. Zum anderen wird ein Bezug zum vorherigen Gespräch vor einem Jahr und auch zur schriftlichen Zeugnisanlage zum Schuljahreswechsel hergestellt. Weichen für die weitere Schullaufbahn werden gemeinsam gestellt.
  • Die Gesprächsergebnisse sowie gute Vorsätze, Vereinbarungen und Ratschläge werden – im Sinne eines individuellen „Lernplans“ – in den Beratungsmappen festgehalten  (Bsp. Einträge Beratungsmappen).
  • Partner einer Vereinbarung sind in der Regel Lehrer und Schüler. Wenn eine besondere Verbindlichkeit hergestellt werden soll, unterschreiben beide Vereinbarungspartner.
  • Wenn Eltern direkt Betroffene sind, die Unterstützung des Kindes durch sie im Zentrum steht oder auch der „Ernstcharakter“ einer Vereinbarung betont werden soll, unterschreiben sie ebenfalls.

Kooperation im Jahrgangsteam

  • Damit die Beurteilung der Schüler nicht allein durch die beiden Klassenlehrer, sondern auch durch die ggf. eingesetzten Fachlehrer erfolgen kann, ist zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs eine Absprache zwischen allen Kollegen notwendig, die in einer Klasse unterrichten.
  • Dazu liegen zur Zeit der Zensurengebung für die Zeugnisse Listen zum Arbeits- und Sozialverhalten aus  (Schulinterner Erhebungsbogen), in die alle Kollegen eines Jahrgangsteams tabellarische bzw. verbale Eintragungen vornehmen.
  • Unabhängig davon finden im gesamten Schuljahr in 14-tägigem Turnus Sitzungen des Jahrgangsteams statt, bei denen aus den Klassen berichtet wird. Sofern die Klassenlehrer nicht selbst alle Unterrichtsbereiche abdecken, auf die in den Beratungsgesprächen eingegangen wird, erhalten sie hier alle weiteren wichtigen Informationen zu den Schülern.
  • Die jährlichen Gesprächsrunden mit den Schülern und Eltern werden in der Regel auf den Teamkonferenzen besprochen. Dabei berichten die beiden Klassenlehrer von ihren Eindrücken und informieren die Kollegen über Dinge, die im Umgang mit dem Schüler berücksichtigt werden sollten. Hier werden auch Aspekte der individuellen Lernplanung, z.B. für einzelne Schüler speziell zu gestaltende Lernwege oder Lernsituationen, besprochen. Bei der überschaubaren Größe des Teams wird vieles informell geklärt.

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