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Jugendstadtrat SolingenInhaltsverzeichnisVorgehensweise/BausteineVorgehensweise Mit Unterstützung einer externen Partizipationsberaterin wurde auf einer weiteren Jugendkonferenz im Jahr 1995 ein Workshop „Beteiligungsmodelle“ angeboten. Während die Stadtverwaltung Bezirksvertretungen für junge Menschen bevorzugte, entschieden sich die teilnehmenden fünf Jugendlichen für die gesamtstädtische Lösung: einen Jugendstadtrat. Die Entscheidung stand in direktem Bezug zu der spezifischen Situation in Solingen, die die Jugendlichen als wenig stadtteilorientiert wahrnahmen, da alle weiterführenden Schulen zentral gelegen sind. Zudem hätte eine stadtteilorientierte Herangehensweise einiger Zeit bedurft, ehe alle Stadtteile einen Jugendrat eingerichtet hätten. Diese fünf Jugendlichen wurden Mitglieder eines Arbeitskreises, den der Jugendhilfeausschuss (JHA) zur weiteren Ausarbeitung des Solinger Modells eingesetzt hatte. Gemeinsam mit Politikern, Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtjugendrings sowie des Rings Politischer Jugend und der externen Beraterin, wurden für den künftigen Jugendstadtrat eine Satzung und eine Wahlordnung entwickelt. Anfang 1996 wurde der Beschluss im JHA und im Rat der Stadt mehrheitlich angenommen. Zwei Jugendstadträte nehmen seitdem regelmäßig an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil und haben Rederecht. Der JSR fungiert dabei ähnlich wie ein Beirat. Außerdem befindet sich ein Mitglied in der Lenkungsgruppe der lokalen Agenda 21 in Solingen, einem Programm zur umweltbewussten und zukunftorientierten Gestaltung der Stadt. Zur Wahl des Jugendstadtrates Die Wahlvorbereitungen durch die Geschäftsstelle des Jugendstadtrates umfassen eine Reihe von Aufgaben, wie Kontaktaufnahme mit den Multiplikatoren in Schulen, Vereinen, Kirchengemeinden und den interessierten Jugendlichen, Entwurf eines Werbekonzeptes für die Kandidatensuche und Auswertung sowie Veröffentlichung der Wahlergebnisse. Die Geschäftsstelle wird von einem Sozialpädagogen mit 50%-Stelle geleitet. Weiterhin arbeiten dort jeweils ein Berufspraktikant (Sozialwesen) mit einjähriger Vertragsdauer sowie weitere Praktikanten. Wahl- und kandidaturberechtigt sind alle Jugendlichen, die am 1. Wahltag älter als 14 und jünger als 18 Jahre sind und sich seit mindestens drei Monaten regelmäßig in Solingen aufhalten. Dies gilt auch für alle Jugendlichen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Jeder Wahlberechtigte erhält eine schriftliche Aufforderung zur Kandidatur. Zusätzlich sollen Jugendliche persönlich (bei Veranstaltungen, in Vereinen, auf der Straße, in der Schule…) angesprochen werden. Die Wahlhandlung selbst erstreckt sich über eine Woche und findet in den weiterführenden Schulen statt, wobei jeder Wahlberechtigte eine Stimme persönlich in seinem/ihrem Wahllokal abgeben kann. Während der Wahl zum Jugendstadtrat besuchen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gemeinsam mit aktiven Jugendstadträten alle weiterführenden Schulen und Jugendeinrichtungen im gesamten Stadtgebiet und stellen das Projekt Jugendstadtrat vor. Per Satzung ist abgesichert, dass mindestens zwei Kandidaten mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in den Jugendstadtrat gewählt werden. Diese Regelung ist jedoch noch nie zum Tragen gekommen, da bisher immer automatisch ausreichend Jugendliche mit ausländischer Staatsbürgerschaft gewählt wurden. Die Jugendlichen sind für zwei Jahre im Amt und können ein zweites Mal kandidieren, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Struktur und Aufgaben Der JSR besteht aus 21 gewählten Jugendlichen, die ehrenamtlich tätig sind. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus einem/einer Vorsitzenden und vier Stellvertretern besteht. Die Jugendstadträte sind für zwei Jahre im Amt und können ein zweites Mal kandidieren, wenn sie noch unter 18 Jahren sind. In seiner Struktur und Arbeitsweise ähnelt der Jugendstadtrat dem Stadtrat der Erwachsenen. Ausgenommen in der Zeit der Sommerferien tagen die Jugendlichen einmal pro Monat. Die Sitzungsleitung hat in der Regel der/die Vorsitzende inne, diese/r setzt auch in Absprache mit der Geschäftsführung die Tagesordnung für die Sitzungen fest. Themenvorschläge kommen von den Jugendstadträten und allen Jugendlichen, die sich schriftlich oder mündlich beim Jugendstadtrat melden. In Projektgruppen werden Schwerpunktthemen bearbeitet und dem Gesamtgremium in den Sitzungen vorgestellt. Der Jugendstadtrat berät und beschließt dann die eingereichten Anträge. Diese Beschlüsse werden von einem Mitglied des Jugendstadtrates dem zuständigen Gremium in der Verwaltung oder dem Stadtrat vorgestellt. Die Beschlüsse des Jugendstadtrates sind zwar für diese nicht bindend, sie sollten aber in den entsprechenden Gremien gehört und wenn möglich auch diskutiert werden. |
SUCHEDownload als pdf-DokumentHier können Sie das Beispiel KontaktJens Stuhldreier Burgstr. 101 42655 Solingen Tel.: 0212-2902760 E-Mail: j.stuhldreier@solingen.de Internet: » www.jugendstadtrat.de |
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